Hersteller / Vertreiber

ElektroG Service

Unsere Leistungen im Bereich ElektroG im Überblick:

  • Registrierung – als Hersteller oder Vertreiber von Elektrogeräten in Deutschland – Wir übernehmen den gesamten Ablauf, von der Zusammenstellung der Daten bis zum Registrierungsbescheid mit Erhalt der WEEE-Nummer.
     
  • Bevollmächtigter – Sie haben keine Niederlassung und keinen Firmensitz in Deutschland? Dann wird zur Registrierung ein Bevollmächtigter, dem Sie die Verantwortung für das Inverkehrbringen von Elektrogeräten übertragen können, benötigt. Wir stellen uns als Bevollmächtigter zur Verfügung und übernehmen die volle Herstellerverantwortung für Sie.
     
  • Garantiesystem – Um B2C Geräte – (Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können) – zu registrieren, ist eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung dieser Geräte nachzuweisen. Hier bieten wir mit dem Garantiesystem „ELECTROCYCLING GARANTIE“, welches durch die Stiftung ear zugelassen ist, eine praktikable Lösung an, inkl. jährlich notwendiger Aktualisierung oder eventuell anfallender Aufstockung des Garantiebetrags.
     
  • Entsorgung – Als zertifizierte Erstbehandlungsanlage garantieren wir, als Ihr im ear-Portal hinterlegter Entsorger, eine direkte Erledigung ohne Umwege für anfallende Abholanordnungen der Stiftung ear und eine fachgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung – bundesweit.
     
  • Mitteilungspflichten – Wir kümmern uns um sämtliche monatlich und jährlich anfallenden Mitteilungen und sorgen für die fristgerechte Erledigung.
     
  • Monitoring – Überwachung von relevanten Fristen und Änderungen im ElektroG, jährliche Aktualisierung der Garantie, Korrespondenz mit der Stiftung ear, Bereitstellung von Verwertungsquoten und erforderlichen Nachweisen, Beratung in allen Belangen des ElektroG.

Garantie

WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment)

Batteriegesetz – BattG

Nicht nur für Elektro- und Elektronikgeräte gelten umfassende Regelungen in Europa, sondern auch für Batterien.

Das BattG setzt die Anforderungen
der Europäischen Batterierichtlinie von 2006 um.

Übrigens: Auch für Batterien gelten analog zu Elektro- und Elektronikgeräten für jedes europäische Land individuelle Anforderungen an die Registrierung und Rücknahme. Auch hier steht Ihnen die EARN mit erprobten Lösungen für alle Länder in Europa zur Seite.