Unsere Leistungen im Bereich ElektroG im Überblick:
Registrierung – als Hersteller oder Vertreiber von Elektrogeräten in Deutschland – Wir übernehmen den gesamten Ablauf, von der Zusammenstellung der Daten bis zum Registrierungsbescheid mit Erhalt der WEEE-Nummer.
Bevollmächtigter – Sie haben keine Niederlassung und keinen Firmensitz in Deutschland? Dann wird zur Registrierung ein Bevollmächtigter, dem Sie die Verantwortung für das Inverkehrbringen von Elektrogeräten übertragen können, benötigt. Wir stellen uns als Bevollmächtigter zur Verfügung und übernehmen die volle Herstellerverantwortung für Sie.
Garantiesystem – Um B2C Geräte – (Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können) – zu registrieren, ist eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung dieser Geräte nachzuweisen. Hier bieten wir mit dem Garantiesystem „ELECTROCYCLING GARANTIE“, welches durch die Stiftung ear zugelassen ist, eine praktikable Lösung an, inkl. jährlich notwendiger Aktualisierung oder eventuell anfallender Aufstockung des Garantiebetrags.
Entsorgung – Als zertifizierte Erstbehandlungsanlage garantieren wir, als Ihr im ear-Portal hinterlegter Entsorger, eine direkte Erledigung ohne Umwege für anfallende Abholanordnungen der Stiftung ear und eine fachgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung – bundesweit.
Mitteilungspflichten – Wir kümmern uns um sämtliche monatlich und jährlich anfallenden Mitteilungen und sorgen für die fristgerechte Erledigung.
Monitoring – Überwachung von relevanten Fristen und Änderungen im ElektroG, jährliche Aktualisierung der Garantie, Korrespondenz mit der Stiftung ear, Bereitstellung von Verwertungsquoten und erforderlichen Nachweisen, Beratung in allen Belangen des ElektroG.
Wir bieten Ihnen über unser durch die Stiftung ear zugelassenes kollektives Herstellergarantiesystem „ELECTROCYCLING GARANTIE“ die Abdeckung der für Ihre Registrierung von B2C-Geräten erforderlichen insolvenzsicheren Garantie.
Gegen eine jährliche Teilnahmegebühr erhalten Sie von Electrocycling eine Teilnahmebestätigung mit den relevanten Daten zur Eingabe in das ear-Portal. Um die fristgerechte jährliche Aktualisierung der Garantie zu gewährleisten, erhalten Sie von uns rechtzeitig die entsprechenden Erinnerungen.
Sie vertreiben Ihre Elektrogeräte auch in das Europäische Ausland?
Dann müssen Sie separat für jedes Land die dort geltende Umsetzung der Europäischen WEEE-Richtlinie beachten. Eine einheitliche oder europaweit gültige Registrierung für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten gibt es nicht.
Jedes Land ist individuell zu betrachten und erfordert unterschiedliche Herangehensweisen. Unsere Tochtergesellschaft „EARN Elektroaltgeräte Service GmbH“ hat die für Sie passenden Lösungen und mittlerweile 20 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet.
Nicht nur für Elektro- und Elektronikgeräte gelten umfassende Regelungen in Europa, sondern auch für Batterien.
Das BattG setzt die Anforderungen der Europäischen Batterierichtlinie von 2006 um.
Unabhängig davon, ob die Batterien separat vertrieben werden, eingebaut oder beigelegt sind, dürfen sie ohne Registrierung nicht in Verkehr gebracht werden. Für Gerätebatterien, Industriebatterien oder Fahrzeugbatterien sind jeweils, individuelle Rücknahmelösungen oder die Teilnahme an einem bundesweit anerkannten Rücknahmesystem für Batterien erforderlich.
Unsere Leistungen im Überblick:
Registrierung Ihrer Batterien bei der Stiftung ear
Anmeldung zur Teilnahme bei einem zugelassenen Rücknahmesystem
Übernahme und Entsorgung von Industrie- und Fahrzeugbatterien
Übernahme aller Mitteilungs- und Nachweispflichten
Übrigens: Auch für Batterien gelten analog zu Elektro- und Elektronikgeräten für jedes europäische Land individuelle Anforderungen an die Registrierung und Rücknahme. Auch hier steht Ihnen die EARN mit erprobten Lösungen für alle Länder in Europa zur Seite.