Kommunen

Kommunen sind gemäß ElektroG verpflichtet, Elektroaltgeräte von Bürgern und Bürgerinnen zurückzunehmen und den Herstellern zur Verfügung zu stellen.

Kommunen dürfen unter bestimmten Umständen die zurückgenommenen Geräte auch eigenverantwortlich vermarkten (optieren).


Ihre Ansprechpartner

Ansprechpartner Gross Zwei
Wolfgang Gross

Kommunen / Landkreise / EAR

Wolfgang Gross

Kommunen / Landkreise / EAR

Ansprechpartner Eule
Isabell Eule

Vertriebsinnendienst / Auftragsannahme

Isabell Eule

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