ELECTROCYCLING erfüllt alle gesetzlichen und abfallrechtlichen Anforderungen für die Behandlung und Verwertung von Elektro(nik)-Altgeräten und bietet Herstellern und Besitzern von Elektroaltgeräten die höchstmögliche Verwertungs-Sicherheit.
Genehmigungen
ELECTROCYCLING hat in den letzten 25 Jahren mehrere Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz-BImSchG in Verbindung mit der 4. BImSchV, der 4. Verordnung zu Durchführung des BImSchG, für den Bau und Betrieb sowie Erweiterungen der Recyclinganlage beantragt und erhalten. Die Genehmigungen wurden u. a. gemäß Ziffer 8.4, 8.10, 8.11 und 8.12 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV erteilt. Aufgrund der umfangreichen Dokumentation können diese Unterlagen allerdings nur bei ELECTROCYCLING eingesehen werden.
Zertifizierungen und Lizenzen
ELECTROCYCLING erfüllt verschiedene internationale, nationale und europäische Standards und ist hierfür durch unabhängige Sachverständige geprüft und zertifiziert. Hierzu gehören Qualität,- Umwelt und Energiemanagement, aber auch die Europäischen Normenreihe EN 50625ff (CENELEC) für die Sammlung, Logistik und Behandlung von Elektroaltgeräten sowie die Zertifizierung als Fachbetrieb für die sichere Datenträgervernichtung nach DIN 66399.
Neben den Standards erfüllt ELECTROCYCLING auch die gesetzlich geforderten Zertifizierungen als Entsorgungsfachbetrieb und als Erstbehandlungsanlage für die Annahme von Altgeräten gemäß § 21 ElektroG.
ELECTROCYCLING ist zum gewerblichen, auch grenzüberschreitenden, Güterkraftverkehr berechtigt. Eine entsprechende Lizenz liegt vor.